Tarifbestimmungen für den Busverkehr auf der Insel Föhr


- gültig ab 1. Januar 2008 -

1. Regeltarife

1.1 Einfache Fahrten
Das Lösen einer einfachen Fahrt berechtigt zu einer einmaligen Fahrt am Lösungstag zwischen den gelösten Haltestellen. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.

1.2 Kinder
Kinder vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten auf Fahrscheine des Regeltarifes 50 % Ermäßigung.
Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.
Ansonsten gelten die unter Punkt 1.1 genannten Bestimmungen.

1.3 Tageskarten
Tageskarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten auf der Insel Föhr am Lösungstag bis Betriebsschluß.
Die Karten sind nicht übertragbar.
Kinder erhalten die Tageskarte zum halben Preis.
Gegen Vorlage einer Kurkarte wird die Tageskarte zu einem ermäßigten Preis abgegeben.
Für Kinder mit Kurkarte gibt es eine Ermäßigung von 50 % auf den ermäßigten Tageskartenpreis.

1.4 Gruppenermäßigung
Föhrer Kindergartengruppen entrichten entfernungsunabhängig einen Preis von € 0,60 je Fahrt. Dieser Preis gilt auch für die Begleitpersonen und die zur Gruppe gehörenden Kinder unter 4 Jahren. Die Gruppenfahrten sind anzumelden.

1.5 Hunde
Hunde werden kostenlos befördert.

1.6 Schwerbehinderte
Schwerbehinderte werden unentgeltlich befördert, wenn sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und des zugehörigen Beiblattes mit Wertmarke sind.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes.

2. Zeitkarten

2.1 Allgemeine Zeitkarten
Die allgemeinen Wochen- und Monatskarten gelten für den gelösten Zeitraum auf der gesamten Insel Föhr. Zusätzlich werden auf den Stadtbereich Wyk auf Föhr begrenzte Karten ausgegeben.
Der Zeitraum kann unabhängig vom Kalender gewählt werden.
Die allgemeinen Zeitkarten sind übertragbar.

2.2 Schülerwochen- und -monatskarten
Schüler und Auszubildende können Schülerwochen- und -monatskarten erwerben.
Sie gelten während des auf der Karte angegebenen Zeitraumes für Schüler zwischen 06.00 und 15.00 Uhr, für Auszubildende zwischen 06.00 und 19.00 Uhr.
Der Zeitraum kann unabhängig von der Kalenderwoche/-monat gewählt werden.
Schülerwochen- und -monatskarten sind nicht übertragbar und vom Inhaber zu unterschreiben.

3. Sonstiges

3.1 Fahrräder
Der Transport von Fahrrädern ist nicht möglich.

3.2 Handgepäck
Die Mitnahme von Handgepäck ist kostenlos. Die Mitnahme von Handgepäck erfolgt nur, soweit es die Transportkapazität zuläßt.

3.3 Kinderwagen, Rollstühle
Kinderwagen, Sportkarren und Rollstühle werden frei befördert, sofern die Kapazität des eingesetzten Fahrzeuges und die bauartmäßige Ausführung dieser Gegenstände einen Transport zulassen.
Generell von der Beförderung ausgeschlossen sind "Bollerwagen" und ähnliche Gegenstände.

3.4 Preisrundungen
In allen Fällen wird der Fahrpreis auf 5 Cent aufgerundet.