Zu den Möglichkeiten einer Inselreederei in Zeiten von Corona

In der Ausgabe des „Insel Boten“ vom 16.03.20 wurde Axel Meynköhn, Geschäftsführer der W.D.R., unter anderem wie folgt zitiert: „Wir lassen jeden an Bord, der einen gültigen Fahrausweis zeigt. Die WDR wird definitiv nicht entscheiden wer mitdarf, nur über meine Leiche“. Das Zitat ist zutreffend, wurde gleichwohl vom „Insel Boten“ veröffentlicht, ohne das Einverständnis des Befragten und aus dem Zusammenhang gerissen. Das ist aber ein anderes Thema.

Die W.D.R. ist seit 135 Jahren als Versorgungsreederei der Inseln und Halligen im nordfriesischen Wattenmeer aktiv und dieser Aufgabe im höchsten Maße verpflichtet. Als Alleinanbieterin dieser öffentlichen Daseinsvorsorge trägt die Reederei unter vielen anderen Akteuren eine große Verantwortung für das Wohlergehen der Inseln und der Menschen, die sich auf diesen aufhalten, ob dauerhaft (Einheimische) oder vorübergehend (Gäste, Touristen, Zweitwohnungsbesitzer). Die Reederei befördert alle Personen, die dieses wünschen und die die Regeln beachten, die für den Zutritt und Aufenthalt an Bord der Schiffe gelten. Für den Zutritt bedarf es eines gültigen Fahrausweises und nicht mehr. Für den Aufenthalt an Bord gelten neben der Beachtung der Schiffssicherheit im Wesentlichen die Regeln des geordneten Miteinanders in der Öffentlichkeit. Diese sehr einfachen Regeln gelten für alle Fahrgäste. Einzel- oder Gruppeninteressen spielen keine Rolle. Immer wieder, bis heute, wurden und werden an die W.D.R. Wünsche und Forderungen herangetragen, den freien Zugang zu den Inseln von einschränkenden Bedingungen abhängig zu machen. Beispiele hierfür sind die Abweisung unerwünschter Personen, das Zwangsinkasso der Tageskurabgabe oder, wie aktuell, der erhoffte Schutz vor einer sprunghaften Ausweitung der Corona Epidemie auf die Inseln. Ein Verkehrsunternehmen kann und darf aber niemals eine Instanz sein, zu entscheiden, wer reisen darf oder nicht. Diese Entscheidung bleibt in einem Rechtsstaat den dafür vorgesehenen Institutionen vorbehalten, und das gilt in Berlin, Kiel oder Dagebüll. Das von der Landesregierung erlassene „Betretungsverbot“ für die Inseln und Halligen wird von der W.D.R. in diesem Sinne respektiert und für richtig und angemessen empfunden. Die Durchsetzung dieser Maßnahme kann und darf gleichwohl nicht einer Fährreederei und ihren dafür nicht ausgebildeten Mitarbeitern überlassen werden. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Ordnungshüter, Seemann oder Vertriebsmitarbeiter darüber entscheidet, wer zur Insel reisen darf und wer nicht. Deshalb: die W.D.R. wird jeden Menschen, der eine Fähre mit einer gültigen Fahrkarte betreten möchte, an Bord lassen. Es geht ein privates Verkehrsunternehmen nichts an, wer wann und warum reisen möchte. Auch nicht in Zeiten von Corona. Allein ein Vertreter des Staates, z.B. ein Polizeibeamter kann und darf dieses unterbinden. Ob gestern, heute oder morgen. Darum ist es richtig, dass die Polizei weiter diese Aufgabe übernimmt, zumindest maßgeblich. Wir bitten höflich um Verständnis für unsere Haltung.

Bleiben Sie gesund und reisen momentan nur zu den Inseln, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Herzliche Grüße, Ihr Axel Meynköhn