Allgemeine Tarifbestimmungen für die Beförderung mit Bussen (ATB Bus)
1. Fahrkarten
Alle Fahrkarten gelten nur innerhalb der nachfolgend beschriebenen Fristen für die Inanspruchnahme der Beförderungsleistungen. Nach Ablauf der Fristen gelten die Fahrkarten als entwertet.
Für Fahrkarten im Übergangstarif Bus–Fähre gelten für die Schiffspassage die Allgemeinen Tarifbestimmungen für die Beförderung mit Schiffen (ATB Schiff) und für die Busbeförderung die hiesigen ATB Bus.
1.1 Einfache Fahrten
Einfache Fahrkarten berechtigen zu einer einmaligen Fahrt am Lösungstag zwischen den gelösten Haltestellen. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet.
1.2 Rückfahrkarten
Rückfahrkarten berechtigen zu einer Hin- und Rückfahrt am Lösungstag zwischen den gelösten Haltestellen mit einer zeitlichen Fahrtunterbrechung.
1.3 Tageskarten
Tageskarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Liniennetz am Lösungstag. Die Karten sind nicht übertragbar.
1.3.1 Mini-Tageskarte
Die Mini-Tageskarte gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. ein Erwachsener und max. zwei Kinder (6-14 Jahre).
1.3.2 Maxi-Tageskarte
Die Maxi-Tageskarte gilt für Eltern mit eigenen Kindern, max. 2 Erwachsene und max. 3 Kinder (6-14 Jahre).
1.4 Fahr & Spar
Die Fahr & Spar-Karte berechtigt ausschließlich auf der Insel Amrum zum Fahren auf 30 Teillabschnitten, wobei je nach Fahrstrecke ein oder mehrere Abschnitt(e) entwertet werden.
Die Fahr & Spar-Karte ist übertragbar. Sie kann ferner – bei entsprechender Entwertung – von bis zu 10 Personen gleichzeitig genutzt werden.
2. Zeitkarten
2.1 Allgemeine Zeitkarten
Allgemeine Zeitkarten gelten für den gelösten Zeitraum und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Liniennetz oder im Stadtbereich Wyk auf Föhr. Allgemeine Zeitkarten sind übertragbar.
2.1.1 Allgemeine Wochenkarten
Allgemeine Wochenkarten können an jedem Tag erworben werden und gelten ab dem aufgedruckten ersten Gültigkeitstag für sieben aufeinander folgende Tage (z.B. von Mittwoch bis Dienstag).
2.1.2 Allgemeine Monatskarten
Allgemeine Monatskarten können an jedem Tag erworben werden und gelten ab dem aufgedruckten ersten Gültigkeitstag für den Zeitraum eines Monats, auch monatsübergreifend (z.B. vom 05.01. bis 04.02.).
2.2 Schülerzeitkarten
Schüler und Auszubildende können gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsausweises Schülerzeitkarten erwerben. Schülerzeitkarten sind personengebunden und werden nur für die Strecke zwischen dem Wohn- und dem Ausbildungsort an Werktagen ausgegeben. Schülerzeitkarten sind nicht übertragbar und vom Inhaber zu unterschreiben. Die Unterschrift ist auf Verlangen zu wiederholen.
Der rechtmäßige Bezug des Berechtigungsausweises ist von den Schulen bzw. anderen anerkannten Bildungseinrichtungen oder dem Ausbildungsbetrieb zu bescheinigen. Der Berechtigungsausweis wird vom Beförderer kostenfrei ausgegeben. Er ist bei allen Fahrten mitzuführen und auf Verlangen des Beförderers vorzuzeigen. Die Gültigkeit des Berechtigungsausweises endet gemäß Aufdruck einschließlich Ferienzeitraum sowie beim Wegfallen der Berechtigungsvoraussetzungen.
2.2.1 Schülerwochenkarten
Schülerwochenkarten können an jedem Tag erworben werden und gelten ab dem aufgedruckten ersten Gültigkeitstag für sieben aufeinander folgende Tage (z. B. von Mittwoch bis Dienstag).
2.2.2 Schülermonatskarten
Schülermonatskarten können an jedem Tag erworben werden und gelten ab dem aufgedruckten ersten Gültigkeitstag für den Zeitraum eines Monats, auch monatsübergreifend (z. B. vom 05.01. bis 04.02.).
3. Ermäßigungen auf den Beförderungstarif
3.1 Kinder
Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden im Buslinienverkehr kostenlos befördert. Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhalten im Buslinienverkehr eine Ermäßigung auf den Beförderungstarif gem. Ziffer 5.
3.2 Schwerbehinderte
Die Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Buslinienverkehr richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
3.3 Ermäßigungen für Gruppen
Gruppen von mindestens 20 zahlenden Personen erhalten eine Ermäßigung auf Fahrkarten des Normaltarifs gem. Ziffer 5, die auf alle Gruppenmitglieder gleich angewandt wird. Jeder 21. Person gewährt der Beförderer eine Freifahrt.
3.4 Erhöhter Fahrpreis
Die Verpflichtung zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises richtet sich nach § 4 der Allgemeinen Beförderungsbestimmungen für die Beförderung mit Bussen (ABB-Bus).
4. Zusätzliche Bestimmungen
4.1 Fahrräder & Bollerwagen
Fahrräder, Bollerwagen und ähnliche Gegenstände sind generell von der Beförderung ausgeschlossen.
4.2 Handgepäck, Hunde, Kinderwagen und Rollstühle
Handgepäck, Hunde, Kinderwagen, Sportkarren, und Rollstühle werden frei befördert, sofern die Kapazität des eingesetzten Fahrzeuges und eine bauartgemäße Ausführung dieser Gegenstände den Transport zulassen.
4.3 Gruppenfahrten
Für Gruppenfahrten ist eine frühzeitige Anmeldung, mindestens ein Tag vor Fahrtantritt, beim Beförderer erforderlich. Gruppenfahrten sind nur möglich, sofern die Kapazität des eingesetzten Fahrzeuges eine Beförderung zulässt.
5. Beförderungstarife
Die Beförderungstarife werden unabhängig von diesen Tarifbestimmungen gesondert festgelegt. Sie werden auf der Internetseite des Beförderers veröffentlicht bzw. können in den Geschäftsstellen des Beförderers erfragt werden.
Stand 1. Oktober 2017